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ArbG Kassel, 27.03.2002 - 7 Ca 552/00 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 27.03.2002 - 7 Ca 552/00
- LAG Hessen, 12.12.2002 - 5 Sa 688/02
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 12.12.2002 - 5 Sa 688/02
Zulässigkeitsvoraussetzungen von Berufung und Anschlussberufung im …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 27.03.2002 - 7 Ca 552/00 - teilweise abgeändert.Mit am 27.03.2002 verkündetem Urteil hat das Arbeitsgericht Kassel - 7 Ca 552/00 nach Vernehmung der Zeugen Dr. K und K. festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die Kündigung der Beklagten vom 02.11, noch durch diejenige vom 21.12.2000 aufgelöst worden ist und hat die Beklagte verurteilt, die Abmahnung vom 25.10.2000 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 27.03.2002 - Az.: 7 Ca 552/00 - wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.